Radsport Trainingslager und Fahrradurlaub in Andalusien
TOUR DE THEO
TOUR DE THEO, Hauptsitz in Überlingen siehe google maps link
Allgemeine Reisebedingungen
1. Vertragsgegenstand
Die Firma TOUR DE THEO und die Geschäftspartner freut sich über das Vertrauen, dass Sie mit Ihrer Buchung in das Unternehmen haben. Bitte informieren Sie sich in den folgenden Vertrags- und Reisebedingungen.
Wir organisieren für Sie Radsport- Triathlontrainingslager- Freizeitaktivitäten, Urlaub und werden die gebuchte Leistung nach den veröffentlichten Beschreibungen von TOUR DE THEO durchführen. Die angeschlossenen Unternehmen- Hotels, Transportunternehmen usw. werden sorgfältig ausgewählt und überwacht.
2. Anmeldung
Der Vertrag zwischen Ihnen, Ihrer Gruppe und TOUR DE THEO kommt mit Entgegennahme Ihrer schriftlichen, persönlichen Anmeldung, online oder in Ihrem Reisebüro zustande. Ab diesem Zeitpunkt sind Rechte und Pflichten für Sie, die anderen angemeldeten Teilnehmer und TOUR DE THEO wirksam.
2.a.
Für Einzel und Zusatzleistungen anderer Reiseveranstalter sowie für vermittelte Flug- Bahn- Tickets gelten die Vertrags- und Reisebedingungen der jeweiligen Firmen.
3. Preise
Die Preise für das gebuchte Arrangement sind auf der Homepage oder auf den Prospekten veröffentlicht.
3a. Preisänderung
Der Veranstalter kann den Reispreis aus nachfolgenden Gründen ändern:
- Preiserhöhung der Transportunternehmen ( Treibstoffzuschläge )
- Neu eingeführte und erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren
- Staatlich geänderte Preiserhöhungen wie Mehrwertsteuererhöhung
Wenn die Preiserhöhung 10 % des Reisepreises übersteigt, haben Sie das Recht innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Die bereits geleisteten Zahlungen werden Ihnen sofort zurückerstattet.
4. Fahrräder
Um Sachschäden an den Fahrrädern auf dem Transport vorzubeugen, bitten wir um sachgemäße Verpackung. Fahrradkoffer- Taschen können bei TOUR DE THEO erworben werden. Für die fachgerechte Verpackung ist jeder Teilnehmer selber verantwortlich.
5. Zahlungsbedingungen
Die Restzahlung der Reise ist bis spätestens 30 Tage vor Abreise zu leisten, Anzahlung kann bis maximal 200 €/ Person verlangt werden, fällig nach erhalt der Rechnung/ Bestätigung. Die Reisedokumente werden erst nach vollständiger Zahlung des Reisepreises überreicht. Bei kurzfristiger Buchung wird der gesamte Betrag der Reise sofort fällig, oder wird Vorort kassiert. Nicht rechtzeitig eingegangene Zahlungen berechtigt TOUR DE THEO die Reiseleistung zu verweigern.
6. Änderungen, Umbuchungen, Annullation
6a. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn der Reise zurücktreten. Die Reiseannullation muss schriftlich durch eingeschriebenen Brief erfolgen. Dem Brief sind die Reiseunterlagen beizulegen. Das Eingangsdatum Ihrer Annullation ist maßgebend für die Rückerstattung.
6b. Rückerstattung
Die Gebühr der Annullationskosten beträgt 25,00 €/ Person. Wenn sie später als 30 Tage vor dem Abreisedatum zurücktreten, werden folgende Kosten in Prozent des Reisepreises fällig:
- 30- 15 Tage: 30 %
- 14- 8 Tage: 50 %
- 7- 1 Tage: 80 %
- Abreisetag: 100 %
Es empfiehlt sich eine Reisrücktrittsversicherung.
6c. Änderung, Ersatzperson
Als Änderungsgebühren werden nur die Spesen oder Gebühren der Fluggesellschaften oder anderer Leistungsträger direkt weitergegeben. Wenn Sie die gebuchte Reise nicht antreten können, kann eine andere Person, wenn Sie die Anforderungen erfüllt, ohne Mehrkosten teilnehmen.
6d. Vorzeitige Rückreise
Beenden Sie vorzeitig die Reise aus Gründen die nicht durch Nicht- Erfüllung der gebuchten Leistungen gerechtfertigt sind, können keine gezahlten Leistungen erstattet werden. Zusätzliche Rückreisekosten gehen zu Ihren Lasten
7. Annullation, Änderung durch TOUR DE THEO
7 a. Programmänderung
Aus Sicherheitstechnischen Gründen werden wir auch in Ihrem Interesse vereinbarte Transportleistungen oder andere vereinbarte Leistungen abändern.
7b. Annullation
Für einige der Reisen gelten Mindestteilnehmerzahlen. Wird diese Personenzahl nicht erreicht, kann die gezahlte Leistung bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt zurückerstattet werden. Weitere Ersatzanforderungen sind ausgeschlossen.
Wenn die Reise aus Sicht von TOUR DE THEO durch höhere Gewalt, politische Unruhen, Streiks erschwert oder unmöglich ist, wird die Reise, auch in Ihrem Interesse abgesagt. Bereits gezahlte Leistungen werden zurückerstattet.
8. Programmänderung
Wenn es unvorhersagbare Umstände, in Ihrem Interesse, während der Reise erforderlich machen, dass das Programm oder einzelne Leistungen geändert werden müssen, sind wir bestrebt gleichwertigen Ersatz zu beschaffen. Im Falle von Programmänderungen die durch höhere Gewalt, Streik, behördliche Maßnahmen oder Verspätungen und Ausfällen von Dritten zurückzuführen sind, haftet TOUR DE THEO nicht.
8. Haftung
9a. Allgemein
TOUE DE THEO haftet für die Erfüllung der gebuchten Reise. Nichterbrachte, vereinbarte Leistungen werden zurückerstattet, sofern vor Ort kein gleichwertiger Ersatz angeboten werden kann. Es besteht kein Haftungsanspruch, wenn Sie die Erfüllung der Leistung verursacht haben.
9b. Sachschäden
TOUR DE THEO haftet für selbst verursachte Schäden, oder wenn ein von TOUR DE THEO beauftragtes Unternehmen den Schaden verursacht, sofern kein eigenes Verschulden des Teilnehmers vorliegt und keine anderweitige Entschädigung, Versicherung, geltend gemacht werden kann. Die Schadensersatzpflicht ist auf maximal den 2 fachen Reispreis beschränkt. Haftungsfälle die in Zusammenhang mit anderen Dienstleistern, Transportunternehmen, eintreten, sind Entschädigungen gemäß anwendbarem internationalen Abkommen oder nationalem Gesetz geregelt.
Haftungsausschluss: Sämtliche Verluste durch Diebstahl von persönlichen Dingen, Bargeld, Kreditkarten, Checks, Wertgegenstände, Fotoausrüstungen, Fahrrad usw.
9c. Zusatzveranstaltungen
Für andere, nicht zur Reise gehörenden Ausflüge, Unternehmungen übernimmt
TOUR DE THEO keine Haftung.
10. Versicherung
Es empfiehlt sich eine Überprüfung Ihrer persönlichen Gepäck- und Reiseversicherung, Unfall- Krankenversicherung sowie die Diebstahlversicherung.
10a. Mietradversicherung
Für gemietete Fahrräder kann eine Mietradversicherung abgeschlossen werden, die die Kosten bei Beschädigung des Rades bei Sturz und Unfall deckt.
11. Gerichtsstand
In der Sache zwischen Ihnen und TOUR DE THEO ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Klagen könne nur am Firmensitz in Überlingen angebracht werden.


